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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein
Gemietete Artikel sind Eigentum der Better Taste Catering GmbH, tellertaxi catering-equipment & service, Daimlerstraße 6, 74357 Bönnigheim (nachfolgend Vermieter genannt).

Zustandekommen eines Vertrages
Alle durch den Vermieter gemachten Angebote sind freibleibend.
Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind.

Mietdauer
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Des Weiteren trägt der Mieter eventuelle Schadensersatzansprüche anderer Mieter die wegen des Versäumnisses nicht Ihre Mietartikel bekommen konnten.

Miet- und Transportkosten
Der Mietpreis versteht sich ab Lager des Vermieters in Bönnigheim. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zustellung und Abholung bis/ab hinter die erste Tür auf Parterre. Am Lieferort muss die Zufahrt mit einem LKW 7,5 t gewährleistet sein. Die Mindesttürbreite beträgt 200 cm, die Mindesttürhöhe beträgt 250 cm.
Bei Abholung steht das Equipment in den Transportbehältern bzw. auf Paletten bereit. Geräte sind von Wasser- und Stromanschlüssen getrennt bereitzustellen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so hat der Vermieter das Recht hieraus entstandene zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
Die Berechnung der Transportkosten erfolgt nach der Entfernung. Die einfache Anfahrtstrecke berechnet sich ab Lager Bönnigheim bis zum vom Mieter genannten Lieferort.

Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist sofort bei Übernahme des Equipments bar zu bezahlen.
Bei Rechnungsstellung, sofern vom Vermieter in der Auftragsbestätigung zugesichert: zahlbar innerhalb von 10 Tagen.

Kaution
Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 50% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen.

Haftung
Mit Unterschrift bestätigt der Mieter die vollständige und einwandfreie Übernahme des Equipments. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen (auch an Transportbehältern) gehen zu Lasten des Mieters. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat Anspruch darauf, dass Ihm der defekte Mietartikel ausgehändigt wird. Dieser Anspruch ist innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe der Mietartikel geltend zu machen. Danach verfällt der Anspruch. Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 7,5 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.

Mitteilungspflicht des Mieters
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
  • das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe)
  • das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
  • das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.


Abrechnung
Das Spülen sowie die Reinigung des Equipments sind in den Mietpreisen enthalten.
Die gemietete Tischwäsche muss in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Küchengeräte sowie Service- und Büffetequipment sind frei von Speiseresten und Flüssigkeiten zurückzugeben.
Eine ggf. notwendige zusätzliche Reinigung bzw. Reparatur richtet sich nach dem Aufwand.
Zusätzliche Rechnungsstellung für gesonderte Reinigung, Schwund und Bruch erfolgt nach Rücknahme und Prüfung durch den Vermieter.

Storno-Gebühren
Bis 21 Tage vor dem ersten Miettag sind 25% des Rechnungsbetrages fällig.
Bis 14 Tage vor dem ersten Miettag sind 50% des Rechnungsbetrages fällig.
Bis 7 Tage vor dem ersten Miettag sind 75% des Rechnungsbetrages fällig.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Hat tellertaxi Fremdmaterial angemietet und es entstehen durch die Stornierung von Fremdmaterial erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr den anteiligen Mietpreis zu erstatten.
Teilkündigungen werden anteilig berechnet.

Versicherung
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

Zelte
Die Verpflichtungen des Mieters
  1. Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird. Er untersucht, ob das Mietobjekt am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung der Rechte anderer installiert werden kann, und steht für diese Tatsache ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei, geräumt und gut zu befahren ist, auch durch LKW von 7,5 Tonnen. Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden durch den Mieter getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW`s von 7,5 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.
  3. Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
  4. Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zeltes dicht gehalten werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten.
  5. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter (außer in den unter Punkt 4 genannten Fällen), keine Änderungen am Mietobjekt anbringen.
  6. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet.
  7. Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung(en) geht vollständig auf Risiko des Mieters. An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und Erhaltung des Mietobjekts, welcher Art auch immer, gehen vollständig zu Lasten des Mieters, auch wenn sie bereits durch den Vermieter entrichtet worden sind.


Gültigkeit
Sollte eine Klausel unwirksam werden so behalten die anderen ihre vollständige Gültigkeit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bönnigheim. Gerichtsstand ist Ludwigsburg.
Better Taste Catering GmbH
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