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| Geschäftsbedingungen tellertaxi |
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Allgemein |
1. |
Gemietete Artikel sind Eigentum von tellertaxi,
Andreas Müller, Daimlerstraße 6, 74357 Bönnigheim
(nachfolgend Vermieter genannt) |
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Zustandekommen eines Vertrages |
| 2. |
Alle durch den Vermieter gemachten Angebote sind
unverbindlich/ freibleibend. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrages
entspricht der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig,
wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind.
Widerrufsrecht
Verbraucher (§13 BGB) können ihre Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerufen. Die Frist beginnt frühestens
mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
Der Widerruf ist zu richten an:
tellertaxi
Daimlerstr. 6
74357 Bönnigheim
Telefon: 07143 / 96 90 99 - 0
Telefax: 07143 / 96 90 99 - 7
E-Mail: info@tellertaxi.de
Hinweis:
Wir behalten uns vor, mit der Durchführung, der uns obliegenden
Leistung aus dem Vertrag, erst nach Ablauf der Wiederrufsfrist zu
beginnen. |
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Mietdauer |
3. |
Soweit keine schriftliche Vereinbarung besteht,
wird die Mietdauer für 3 Tage berechnet (1 Mieteinheit = 3
Tage). Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht
zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch
bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller
Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet. |
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Miet- und Transportkosten |
4. |
Der Mietpreis versteht sich ab Lager des Vermieters
in Bönnigheim. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zustellung und Abholung bis/ab hinter die erste Tür auf Parterre.
Am Lieferort muss die Zufahrt mit einem LKW 7,5 to gewährleistet
sein. Die Mindesttürbreite beträgt 200 cm, die Mindesttürhöhe
beträgt 250 cm. Bei Abholung steht das Equipment in den Transportbehältern
bzw. auf Paletten bereit. Geräte sind von Wasser- und Stromanschlüssen
getrennt bereitzustellen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt
sein, so hat der Vermieter das Recht hieraus entstandene zusätzliche
Kosten in Rechnung zu stellen. |
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| 5. |
Berechnung der Transportkosten erfolgt nach Entfernung
und Equipmentmenge.
Für nachfolgende Equipmentmiete-Entfernung-Kombination werden
keine Transportkosten berechnet:
- Bis 5 km einfache Anfahrtstrecke:
Transportkosten entfallen
- Bis 25 km einfache Anfahrtstrecke
bei über 714,00 € Equipmentmiete
- Bis 50 km einfache Anfahrtstrecke
bei über 1.428,00 € Equipmentmiete
- Bis 100 km einfache Anfahrtstrecke
bei über 2.618,00 € Equipmentmiete
Vorgenannte Preise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die einfache Anfahrtstrecke berechnet sich ab Lager Bönnigheim
bis zum vom Mieter genannten Lieferort.
Summiert werden nur die Mietpreise Equipment lt. zum Vertragsschluss
gültigen tellertaxi-Katalog. Zugeliehenes Equipment sowie zusätzliche
Serviceaufgaben werden nicht in die Berechnung integriert.
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6. |
Der Mietpreis ist bei Übernahme fällig
und sofort bei Übernahme Equipment bar zu bezahlen. Bei Rechnungsstellung,
sofern vom Vermieter in der Auftragsbestätigung zugesichert:
zahlbar sofort ohne Abzug. |
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Kaution |
7. |
Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter
eine Kaution in Höhe von 50% des Leihwertes bei der Übernahme
zu verlangen. |
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Haftung |
8. |
Mit Unterschrift bestätigt der Mieter die
vollständige und einwandfreie Übernahme des Equipment.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach-
und Personenschäden an Dritten. |
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9. |
Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich
zu behandeln, es vorschriftsmäßig zu transportieren und
in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und
Beschädigung (auch an Transportbehältern) gehen zu Lasten
des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe
des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu
leisten. |
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10. |
Der Vermieter kann für verspätete Lieferung
aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden. |
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Mitteilungspflicht des Mieters |
11. |
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich
informieren, wenn das Equipment bei Anlieferung nicht vollständig
ist, das Equipment (auch Transportbehältnisse) beschädigt
ist, das Equipment während der Mietzeit gestohlen wurde oder
auf andere Weise verloren gegangen ist.
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Abrechnung |
12. |
Das Spülen von Geschirr, Besteck, Gläsern
sowie die Reinigung von Tischwäsche und Kerzenleuchtern ist
in den Mietpreisen enthalten. Tischwäsche muss in trockenem
Zustand zurückgegeben werden. Küchengeräte sowie
Service- und Büffetequipment sind frei von Speiseresten und
Flüssigkeiten zurückzugeben. Eine ggf. notwendige zusätzliche
Reinigung bzw. Reparatur richtet sich nach dem Aufwand. |
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13. |
Rechnungsstellung für zusätzliche Reinigung,
Schwund und Bruch erfolgt nach Rücknahme, Prüfung und
Reinigung durch den Vermieter. |
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| 14. |
Storno-Gebühren: bis 21 Tage vor dem ersten
Miettag sind 25% des Rechnungsbetrag fällig. Bis 14 Tage vor
dem ersten Miettag sind 50% des Rechnungsbetrag fällig. Bis
7 Tage vor dem ersten Miettag sind 75% des Rechnungsbetrag fällig.
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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Gültigkeit |
| 15. |
Sollte eine Klausel unwirksam werden so behalten die
anderen ihre vollständige Gültigkeit. |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| 16. |
Erfüllungsort ist Bönnigheim. Gerichtsstand
ist Ludwigsburg. |
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